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Betreff: Wohnwagen im Garten
Autor: erdenmutter (05.04.2010 12:03)

Hallo Zusammen,

wir haben uns letztes Jahr ein großes Garten- Waldgrundstück gekauft. Dort gibt es keine Nachbaren.
Da ich im Frühjahr und Sommer dort arbeite, wollte ich vorne einen kleinen Wohnwagen oder (Bauwagen) hineinstellen. So kann man dort mal am Wochenende schlafen und sonst auf Toilette gehen.
Kann man das probemlos machen oder muss ich das irgendwo anmelden?
Wie sieht es denn mit Zelten aus? Das kann man doch immer auf eigenem Land oder? Mein Vater meinte, dass man in Schrebergärten nicht nachts bleiben darf. Das gilt doch hoffentlich nicht für unseren Garten? Das ist ja kein Pachtgrundstück!
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

LG Erdenmutter

 
Antwort von oldman (06.04.2010 17:08)

Hallo,
ob man einen Wohnwagen dauerhaft auf einem Gartengrundstück abstellen darf regelt die jeweilige Landesbauordnung. Also mal beim Baurechtsamt näheres erkundigen, nicht dass es anschliessend Probleme gibt.
Gruß
oldman

Antwort von Roland (07.04.2010 17:21)

Hallo,
wie von oldman schon angedeutet, leben wir in "D" und da gibts für alles Vorschriften.
Ob die Errichtung dort möglich ist hängt von vielen Faktoren ab - zB. Landschaftschutz,
Wasserschutzgebiet ...... Üblicherweise ist bei Errichtung einer Hütte bis 6 cbm umbauten Raum keine Genehmigung erforderlich (!)
Wohnwagen wird wenn er fest abgestellt ist rein rechtlich wie ein Gebäude behandelt und man bräuchte sogar eine BAUGENEHMIGUNG !!!!!!! auch im Eigenen Garten, doch wo kein Kläger da auch kein Richter.
Ich würde ganz Vorsichtig bei der zuständigen Behörde, Bürgermeister, Förster nach einem Geräteschuppen anfragen, die sagen dann schon was erlaubt ist.
Gruß Roland

Antwort von Peter (27.07.2011 07:28)

Wenn du Ihn angemeldet hast gilt er nicht als Gebäude Abstellen ? weiß ich nicht nur wenn du Ihn abmelden tust dann ist er ein " Gebäude" die anderen haben auch Recht
Servus Peter

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