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Betreff: 100er Zulassung
Autor: camper2010 (25.01.2011 19:48)

Hallo zusammen
ich wollte meinen Wohnwagen auf 100 zulassen, ( nicht Zugwagenbezogen)
es waren alle Fakten in Ordnung, am Schluß wurde mir die Plakette von GTÜ verweigert, weil mein Fahrzeug vor 1990 zugelassen wurde, Hobby stellte keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, wo steht , daß ein Fahrzeug nicht älter als 1990 sein darf?
Gruß Georg

 
Antwort von Tüvvtler (05.02.2011 13:16)

Grundvoraussetzung für die 100er-Plakette ist die Tatsache, dass der Anhänger für 100km Höchstgeschwindigkeit geeignet sein muß. Für nach 1990 erteilte Betriebsgenehmigungen (ABE) ist das der Fall, die Fahrgestellkomponenten und Bremsen wurden auf 100kmh Höchstgeschwindigkeit ausgelegt und entsprechend geprüft. Für ABE- Erteilungen vor ca. 1990 wurde nur auf eine Höchstgeschwindigkeit von 80kmh ausgelegt und geprüft. Daß man für einen Anhänger, dessen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 80kmh beträgt, keine 100kmh- Ausnahmegenehminung erhält, sollte einleuchten.

Antwort von Qeky (03.06.2011 22:33)

Hallo zusammen,

das mit 100er Zulassung für Fzg. vor 1990 ist Käse. Die ganzen Osthänger bekommen die 100er Zulassung wenn: Jahre jünger 6 Jahre, auflaufgebremst, Stößdämpfer verbaut, Zugfahrzeug mit ESP oder mechanische Antischlingerkupplung zum Hänger
...und die Hänger sind alle für 60km/h zugelassen gewesen. Erfahrungen zeigen, dass die Dinger gnadenlos überladen werden können und auch 140km/h fahrbar sind ohne Schäden. Ein Link zur hompepage bezüglich 100er vor 1990 kann ich bei Bedarf (und wenn erlaubt) anfügern.

Antwort von Qeky (03.06.2011 22:34)

reifen jünger als 6 Jahre...ist schon spät, sorry :-)

Antwort von Peter (08.06.2011 08:23)

Hallo Tüvvtler (05.02.2011 13:16)
Ihre Ausführung fand Ich Top.nur der letzte Satz "sollte einleuchten" fand ich nicht angebracht
Gruß

Antwort von hermann (19.06.2011 17:32)

Es geht nicht nach dem Baujahr oder Hersteller, ich habe für einen Tabbert Wohnwagen, Baujahr 1978 die 100 km/h Zulassung bekommen. Einfach mit dem Achsen oder Fahrwerkshersteller Kontakt aufnehmen und schon bekommt man die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dies gilt auch für Auflastungen

Antwort von klaus (27.06.2011 19:54)

Hallo zusammen
Unser erster WoWa war auch ein Hobby bj. 1990. Und in den Papieren stand die Höchstgeschwindigkeit 80km/h drinn. Hing aber auch damit zusammen, dass Hobby nur 2.Wahlreifen drauf macht(e).
gruß klaus

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