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Kuh ist nicht vom Eis - aber angeleint

(hr) Neues von der Steuerfront meldet die Reisemobil-Zeitschrift "promobil": Laut einem Fax des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen soll entgegen der bisherigen Ankündigung Bayerns, Reisemobile ab dem 1. Mai nach PKW-Kriterien, also nach Hubraum, zu besteuern, die Problematik nun durch die Steuer-Abteilungsleiter der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder in einer Sitzung vom 23. bis 25. Mai abschließend geklärt werden. Damit ist die Anfang März an alle 111 Finanzämter Bayerns versendete Verfahrensanweisung, die die Finanzbeamten aufforderte, Reisemobilisten ohne Ausnahme wie PKW-Nutzer zur Kasse zu bitten, vorerst einmal ausgesetzt.
Damit ist für promobil die Kuh aber "keineswegs vom Eis, sondern lediglich angeleint". Was Ende Mai beschlossen wird, steht nach wie vor in den Sternen. Für das Magazin ist das ein Grund mehr, dass Reisemobilisten ihren Protest gegen eine Steueränderung weiterhin energisch kundtun sollen. Näheres dazu gibt es auf der promobil-Website (s.u.).

Skandal-Steuer - noch höher als gedacht?

Doch nicht nur die zukünftige Einstufung der Reisemobile ist unklar. Auch die Steuersätze, die zu zahlen wären, wenn die Fahrzeuge steuerrechtlich als PKWs behandelt würden, sind weiterhin lediglich hypothetisch.
Das Problem: Die Steuer soll anhand der PKW-Schadstoffklassen bemessen werden, Reisemobile basieren jedoch auf Fahrgestellen oder Kastenwagen, die als Nutzfahrzeug in den Verkehr gebracht wurden. Sie wurden nicht nach PKW-Normen geprüft und gelten daher als nicht schadstoffarm.
Der überwiegende Teil der Reisemobilfahrer müsste sich somit auf den Höchstsatz von 37,58 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter gefasst machen. Für einen 2,8-Liter-Motor entspräche dies einem Betrag von 1052,24 Euro.
Nach Angaben des Herstellerverbands CIVD besteht allenfalls für neuere Basisfahrzeuge Hoffnung auf eine geringe steuerliche Entlastung: Reisemobile, die nach Nutzfahrzeugkriterien als Euro-3-Fahrzeuge eingestuft sind, könnten in Zukunft als Euro-1-PKW behandelt werden. Damit ergibt sich eine Steuerlast von im Verhältnis fast schon "bescheidenen" 27,35 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter. Allzu viele Mobilisten werden allerdings nicht in diesen zweifelhaften Genuss kommen: Lediglich rund zehn Prozent des Bestands wären betroffen.
Bis zum Abschluss der Gespräche, die Ende Mai beginnen, sollen jedenfalls keine Änderungsbescheide verschickt werden. Vielmehr soll vorerst bei der Besteuerung von Wohnmobilen nach der bisherigen Rechtspraxis verfahren werden. promobil zufolge gilt das in allen Bundesländern.

Infos im Internet:
www.promobil.de


29.03.05

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