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Nachrichten > Wohnmobile, Wohnwagen, Technik und Zubehör

Mit Einsprüchen gegen fehlerhafte Bescheide

(hr) (adac) Während schwere PKW über 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht (zGG) seit 1. Mai nicht mehr in den Genuss der preiswerten Gewichtsbesteuerung kommen können, ändert sich für Wohnmobile zunächst nichts. Sie profitieren weiter von der günstigeren Veranlagung nach dem Fahrzeuggewicht, wenn sie für mehr als 2,8 t zGG zugelassen sind.

Seit einiger Zeit werden einzelnen Wohnmobilbesitzern jedoch neue Steuerbescheide zugestellt, in denen die Steuer ebenfalls nach Hubraum berechnet wird und entsprechend hoch ausfällt. Diese Steuerbescheide sind fehlerhaft, werden aber trotzdem wirksam, wenn die Halter innerhalb der vorgeschriebenen Frist von einem Monat keinen Einspruch einlegen.

Von dieser "Panne" sind vor allem Wohnmobile betroffen, die erst später zum Wohnmobil umgebaut wurden. Hier erkennt die Datenverarbeitung der Finanzämter nicht, dass es sich um ein Wohnmobil und nicht etwa um einen Van oder Kleinbus handelt. Der Einspruch sollte deshalb unbedingt mit dem Hinweis, dass es sich um ein "Sonder-Kfz.-Wohnmobil über 2,8 t" handelt, begründet werden. Am besten eine Kopie des Fahrzeugscheins beifügen.

Da die Steuerbescheide in der Regel in Abhängigkeit zum Fälligkeitstermin versandt werden, können fehlerhafte Steuerbescheide noch bis April 2006 auftauchen.

25.06.05

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