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Nachrichten > Wohnmobile, Wohnwagen, Technik und Zubehör

Wohnmobilsteuer: camperline.de meldet Erfolge für Fahrzeughalter

(hr) Seit einigen Wochen verschicken die ersten Finanzämter neue Steuerbescheide an Wohnmobilbesitzer. Durch die im Dezember 2006 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuererhöhung (3. Änderungsgesetz zum Kraftfahrzeugsteuergesetz) verteuert sich die Kfz.-Steuer für Reisemobile rückwirkend zum 1. Januar 2006 um bis zu 150 Prozent. Doch das Gesetzgebungsverfahren zeigt einige Schwachstellen, und einige Wohnmobilisten sehen gute Chancen, die Steuererhöhung ganz oder teilweise zu kippen. Wie die Initiative "camperline.de" meldet, konnten erste Teilerfolge bereits erzielt werden: In Rheinland-Pfalz würden zum Beispiel so genannte unechte Wohnmobile weiterhin nach Gewicht zu den früheren Steuersätzen besteuert, wenn die für die Personenbeförderung zur Verfügung stehende Grundfläche kleiner ist als die gesamte Nutzfläche, so "camperline.de". Dies sei vor allem bei Geländewagen und bei ausgebauten Transportern häufig der Fall. Mit dem Finanzamt Traunstein habe erstmals ein Finanzamt dem Antrag auf das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Gerichtsentscheidung stattgegeben. Und viele Steuerbescheide hätten von den Finanzämtern schon geändert werden müssen, da die Einstufung der Fahrzeuge falsch gewesen oder die Schadstoffwerte der Wohnmobile nicht korrekt berücksichtigt worden seien.

Die Initiative weist darauf hin, dass nur wer gegen den Steuerbescheid fristgerecht Einspruch einlegt, vor Gericht eine Chance hat Recht zu bekommen.
Wohnmobileigner sollten daher auf alle Fälle die neuen Steuerbescheide genau prüfen und die rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Bundesweit kämpfen die Initiativen "camperline.de" und "Pro Allrad Deutschland" gegen die Steuererhöhung und geben auf ihren Internetseiten Hinweise, was beim Einspruchsverfahren zu berücksichtigen ist. Auch die Reisemobil Union, der Dachverband der deutschen Reisemobilisten, gibt seinen Mitgliedern Hilfestellungen und prüft die Möglichkeit von Musterverfahren. Der ADAC hat ein erstes Verfahren angekündigt. Profitieren können Fahrzeugeigner davon jedoch nur, wenn sie selbst aktiv werden und ihr Steuerbescheid nicht rechtskräftig wurde.

Infos im Internet:
www.camperline.de


11.06.07

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