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Tauernschleuse für Gespanne und Wohnmobile tabu

(hr) (adac) Für Fahrer von Wohnwagen und Wohnmobilen ist die Tauernschleuse erstmals in diesem Reisesommer als Alternativ-Route in den Süden tabu. Der ADAC macht auf diese Regelung nicht zuletzt deshalb aufmerksam, weil bei der Abfahrt von der Tauernautobahn kein Schild und auf der Verbindungsstraße zur "Schleuse" nur zwei Zusatztafeln mit dem Vermerk "nur Pkw" auf das Beförderungsverbot für Gespanne und Wohnmobile hinweisen. Das Verbot auf der Huckepack-Strecke zwischen Böckstein und Mallnitz wurde im Frühjahr 2001 in erster Linie aus Sicherheitsgründen erlassen. Dies deshalb, weil es so gut wie keine Wohnwagen oder Wohnmobile gibt, die nicht Gasbehälter mit sich führen. Ärgerlich auch für Urlauber im Caravan auf der Nord-Süd-Achse Tauernautobahn: sie können jetzt auf dieser Route nicht mehr den langen Staus vor dem Tauern- und Katschbergtunnel ausweichen.

Das Beförderungsverbot auf der Tauernschleuse gilt auch für Motorräder, Reisebusse über 2,10 Meter Breite und für mit Flüssig- oder Erdgas betriebene Fahrzeuge. Mit dem Autoreisezug durch die Tauernschleuse, die man über die Tauernautobahn A 10 (Abfahrt Bischofshofen), St. Johann im Pongau und Badgastein erreicht, werden nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und 2,10 Meter Breite befördert.

27.07.01

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