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Nachrichten > Wohnmobile, Wohnwagen, Technik und Zubehör

Finanzbehörden prüfen Zulässigkeit der rückwirkenden Steuererhöhung

(red) Die massiven Proteste der Wohnmobileigner gegen verfassungswidrige Bestandteile des Steuererhöhungsgesetzes für Wohnmobile und das juristische Vorgehen der Reisemobil Union (RU) zeigen Wirkung in den deutschen Finanzämtern. In einem Schreiben, das der RU vorliegt, schlägt das Finanzamt Montabaur-Diez einem Wohnmobilbesitzer vor, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen und die Vollstreckung des Erhöhungsbetrages vorerst auszusetzen. Begründung: Die Rechtmäßigkeit des 3. Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetzes werde derzeit durch eine vorgesetzte Dienststelle geprüft und es bestünde eine unklare Rechtslage. "Diese Aussagen belegen, dass der von der Reisemobil Union eingeschlagene Weg richtig ist und in den Finanzverwaltungen ebenfalls Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Erhöhungsgesetzes bestehen", wertet Peter Broszio das bislang ungewöhnliche Vorgehen des Finanzamt Montabaur. "In Niedersachsen beispielsweise ruhen die Verfahren nach Einsprüchen in der Regel - der Steuermehrbetrag wird aber dennoch sofort von den Finanzämtern abgebucht", so der RU-Steuerexperte. Als Hardliner verhalten sich allerdings noch viele Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: Dort werden die Wohnmobilbesitzer trotz der zwei anhängigen Musterklagen der Reisemobil Union in teure individuelle Gerichtsverfahren gedrängt. "Absolut überflüssig und darüber hinaus werden Steuergelder durch dieses Vorgehen vergeudet", meint Broszio.

Die Reisemobil Union hat als der Dachverband der Wohnmobilfahrer Anfang August 2007 zwei Musterklagen gegen die verfassungswidrigen Bestandteile des Steuererhöhungsgesetzes aus dem Dezember 2006 eingelegt (Finanzgericht des Saarlandes, AZ 2 K 1439/07 und Finanzgericht München, AZ 4 K 2853/07). Hierbei wendet sich die Reisemobil Union einerseits gegen die Rückwirkung der Steuererhöhung und andererseits gegen einen Verstoß des Gleichbehandlungsgebots des Grundgesetzes. Finanziert werden die Verfahren durch Spenden, die die RU hierfür in den letzten Wochen eingeworben hat. Mittlerweile hat auch der ADAC nachgezogen und am Finanzgericht Hannover eine Klage angestrengt, die sich - allerdings nur - gegen die Rückwirkung der Steuererhöhung richtet.

Die Reisemobil Union hält für die Reisemobilbesitzer umfangreiches Informationsmaterial und Mustertexte für die Einspruchsverfahren bereit. Sie sind im Internet (s.u) abrufbar. Auch auf dem derzeit stattfindenden Caravan Salon 2007 in Düsseldorf informiert die RU zur Steuererhöhung und den Musterklagen (Halle 12, Stand A22).

Infos im Internet:
www.reisemobil-union.de


29.08.07

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