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Finanzämter schwenken ein

(red) Nun können auch Wohnmobilbesitzer in Nordrhein-Westfalen etwas aufatmen: Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hat per internem Erlass an die Finanzämter angeordnet, dass dem Ruhen der Einspruchsverfahren nach § 363 der Abgabenordnung zuzustimmen ist. Die entsprechende Nachricht von Heinz-Theo Angenvoort, Mitglied der Reisemobil Union e.V. und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Reisemobilfreundlicher Niederrhein, bestätigte das Finanzministerium heute offiziell.

Seit über einem Monat ist die Musterklage der Reisemobil Union (RU) gegen die verfassungswidrigen Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile am Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken anhängig. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Verfahren gegen das Steuererhöhungsgesetz. Leider versuchten einige Bundesländer - allen voran Bayern und Nordrhein-Westfalen - die Steuerbürger in unnötige und teure Individualklagen zu drängen. Hierbei wird teilweise behauptet, es seien keine entsprechenden Musterklagen bekannt. "Wir fordern nun auch die Finanzverwaltung in Bayern auf, dieses bürgerunfreundliche Verhalten einzustellen und Anträgen auf Ruhen des Verfahrens zuzustimmen", sagt Peter Broszio, Projektleiter Wohnmobilsteuerklage der RU, nach der erfreulichen Nachricht aus Nordrhein-Westfalen. Die Minimallösung wäre, dass die Einsprüche - wie es in anderen Bundesländern gehandhabt wird - derzeit ohne offizielle Stellungnahme der Finanzämter - nicht bearbeitet werden.

21.09.07

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