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Finanzministerium stellt Vorgehensweise klar

(red) Als eines der letzten Bundesländer hat Bayern beschlossen, dass bei Einsprüchen von Wohnmobilbesitzern gegen die Erhöhung der Kfz-Steuer die Finanzämter im Freistaat einem Ruhen des Verfahrens nach § 363 der Abgabenordnung zustimmen müssen. Dieses bestätigte das bayerische Finanzministerium jetzt auf Nachfrage der Reisemobil Union (RU). Ministerialdirigent Eckehard Schmidt erklärte, dass das Bayerische Landesamt für Steuern eine Anweisung vom 22. August 2007 an die Finanzämter entsprechend präzisieren wird. Die Entscheidungsbefugnis der einzelnen Finanzbeamten in Einzelfällen, die zu einer uneinheitlichen Behandlung der Wohnmobilbesitzer in verschiedenen Finanzämtern geführt hat, schränkte das Finanzministerium damit weitestgehend ein. "Dies ist eine erfreuliche Entwicklung", beurteilt Peter Broszio die Klarstellung durch das bayerische Finanzministerium. "Wir sehen damit unsere Rechtsauffassung bestätigt", so der Projektleiter "Wohnmobilsteuerklage" der RU. Gleichzeitig fordert er die Besitzer von Reisemobilen auf, ihre Steuerbescheide nicht widerspruchslos hinzunehmen und Einspruch dagegen einzulegen. Die Reisemobil Union böte hierfür alle notwendige Unterstützung.

Seit August 2007 ist die Musterklage der Reisemobil Union gegen die verfassungswidrigen Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile am Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken anhängig. Auch am Finanzgericht München hat der Dachverband der Reisemobilfahrer eine Musterklage laufen. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Verfahren gegen das Steuererhöhungsgesetz. In den Finanzverwaltungen der Bundesländer werden Einspruchsverfahren bisher höchst unterschiedlich behandelt. "Die Kfz-Steuer muss bundesweit einheitlich gehandhabt werden - eine Ungleichbehandlung von Steuerbürgern ist hier verfassungsrechtlich nicht zulässig", stellt Broszio klar.

08.11.07

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