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Winterausrüstung im Urlaub

(red) (adac) Ski-Urlauber sollten laut ADAC nicht ohne Winterreifen in die Ferien starten. In den meisten Wintersportländern besteht zumindest zeitweise eine Winterreifenpflicht, oder aber es drohen Geldstrafen, wenn man bei schneebedeckten oder vereisten Straßen mit ungeeigneter Bereifung unterwegs ist.

In Frankreich und in Italien können Winterreifen kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden. Im Aostatal darf man bis zum 20. April nur mit Winterreifen unterwegs sein. Auch in Slowenien (15. November bis 15. März), Finnland (1. Dezember bis 29. Februar) und Schweden (1. Dezember bis 31. März) besteht eine zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht. Österreich reiht sich im kommenden Jahr ein: Ab dem 1. Januar 2008 müssen bei schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen an allen Rädern Winterreifen montiert oder Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sein. Schneeketten auf der Antriebsachse als Alternative für Winterreifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Die neue Verpflichtung gilt jeweils vom 1. November bis zum 15. April.

In der Schweiz, Dänemark und Norwegen besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen wird man aber in der Schweiz erheblich mithaftbar gemacht. Behindert man den Verkehr durch die falschen Schlappen, werden Geldbußen verhängt, die nach Aussagen des ADAC im Ausland sehr hoch sein können.

20.12.07

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