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Einsprüche nicht zurücknehmen - Finanzämter handeln nicht rechtskonform

(red) Obwohl derzeit eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der rückwirkenden Kfz-Steuererhöhung für Wohnmobile und ein Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind, haben Finanzämter in Niedersachsen und Bayern die sogenannte Verfahrensruhe aufgehoben und erlassen Bescheide zu bisher ruhenden Einspruchsverfahren. Dies ist nicht rechtmäßig. Darauf weisen die Interessenvertretungen camperline.de und Reisemobil Union e.V. (RU) hin.

"Wir raten jedem Wohnmobileigner den Einspruch auch nach einer entsprechenden Aufforderung durch das Finanzamt nicht zurückzunehmen", sagt Peter Broszio. Der Projektbeauftragte "Wohnmobilsteuer" der RU weiter: "Gesetzlich sind die Finanzbehörden verpflichtet, die Verfahren ruhen zu lassen. Es ist unverständlich, dass die Behörden sich nicht entsprechend der Vorschriften verhalten." Die RU habe mehrfach an den bayerischen Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) bzw. Amtsvorgänger sowie seinen Kollegen aus Niedersachsen Hartmut Möllring (CDU) geschrieben und die zuständigen Minister aufgefordert, die Verfahrensruhe anzuordnen. Möllring jedoch weigere sich jedoch seit Ende 2008, in Niedersachsen für die gebotene Klarheit zu sorgen.

Folge der Untätigkeit der Minister ist, dass einige Finanzämter in Bayern und Niedersachsen zum Jahreswechsel 2008/2009 die ruhenden Einspruchsverfahren wieder aufgenommen haben und die Wohnmobileigner zur Rücknahme der Einsprüche drängen. Auch seien Einspruchsentscheide ergangen, die die aktuelle rechtliche Situation nicht berücksichtigen. Nach Maßgabe des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO ruhen Einspruchsverfahren Kraft Gesetzes, wenn streitgegenständliche Verfahren beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht anhängig sind.

Die RU hat Musterschreiben entwickelt, mit denen sich betroffene Wohnmobilisten gegen das Vorgehen der Finanzbehörden wehren können. Die Schreiben sind unter www.camperline.de und www.mobil-szene.de veröffentlicht.

Die beiden Interessenvertretungen kämpfen seit Jahren gemeinsam gegen die verfassungswidrige Rückwirkung und den Verstoß gegen das Gleichheitsgebot durch das 3. Änderungsgesetz zum Kraftfahrzeugsteuergesetz.

Seit 2007 sind an den Finanzgerichten in Greifswald, Hannover, Kassel, München und Saarbrücken Musterverfahren anhängig. An höchsten Bundesgerichten wird derzeit beim Bundesverfassungsgericht (Verfassungsbeschwerde AZ 1 BvR 3227/08 und beim Bundesfinanzhof (Revision gegen das Urteil 14 K 209/07, des Finanzgerichtes Niedersachsen, Hannover, "ADAC-Musterklage") verhandelt.

Um alle erforderlichen Rechtsmittel ausschöpfen zu können, hat die Reisemobil Union 2007 einen Spendenaufruf veröffentlich. Das dafür eingerichtete Sonderkonto "Wohnmobilsteuerklage" bei der Westerwald-Bank (BLZ 573 918 00) besteht weiter.

31.01.09

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