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Preisvergleich im Internet – Vertragskündigung aber immer per Einschreiben

(jc) Alle Versicherungen mit Hauptfälligkeit 1. Januar können bis zum 30. November ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Ein Neuabschluss kann sich lohnen. Oft wird man dann nach intensivem Prämienvergleich ab dem 1. Januar 2002 einige wertvolle Euro-Scheine einsparen. Für die Vertragskündigung reicht ein formloses Schreiben: "Hiermit kündige ich meine Reisemobilversicherung-Vertrags-Nummer..... zum 31.12.2001". Zur Sicherheit aber rechtzeitig per Einschreiben absenden. Achtung: Internet-Kündigungen sind noch nicht rechtsverbindlich. Für Preisvergleiche, Anfragen etc. bietet sich das Web aber durchaus an.

Infos im Internet:
www.camping-channel.com/links.php3?kat_id=45&top=2006


06.11.01

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