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Im Winter nur noch mit Schneeketten nach Ungarn

(hr) (adac) Autofahrern nach Ungarn kann in der kalten Jahreszeit die Einreise verweigert werden, wenn sie keine Schneeketten im Fahrzeug mitführen. Eine entsprechende Verkehrsbestimmung wurde bereits im Mai dieses Jahres erlassen. Danach müssen Autofahrer während der Wintersaison Schneeketten stets griffbereit haben, um auch bei starkem Schneefall die Fahrt fortsetzen zu können. Mit angelegten Schneeketten darf auf Ungarns Straßen - wie in den meisten Alpenländern auch - nicht schneller als mit 50 km/h gefahren werden.

Vorgeschrieben sein können Schneeketten beziehungsweise Winterreifen aber auch bei Fahrten in die Alpen oder in sonstige Wintersportgebiete. Dies gilt insbesondere für Ketten. Eine Schneekettenpflicht (auch für Allradfahrzeuge) wird in allen Wintersportländern durch ein rundes blaues Schild mit Schneekettensymbol angezeigt. Im einzelnen sind folgende Bestimmungen zu beachten:

Österreich: Keine generelle Winterreifenpflicht. Winterpneus (mit mindestens vier Millimeter Profil) können aber auf stark verschneiten Bergstraßen vorgeschrieben sein. Ein Durchfahrverbotsschild mit dem Zusatz "Ausgenommen Fahrzeuge mit Winterausrüstung" sagt, dass entweder Schneeketten oder Winterreifen erforderlich sind.

Schweiz: Es besteht keine Winterreifenpflicht, bei entsprechenden Straßen- und Witterungsverhältnissen werden Winterreifen jedoch empfohlen. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kann der Schädiger mithaften.

Italien: Je nach Wetter können Winterreifen für vereinzelte Streckenabschnitte vorübergehend angeordnet werden.

Frankreich: Auf Bergstraßen sind Winterreifen Vorschrift, wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder es vorschreiben.

Tschechien: Eine allgemeine Winterreifenpflicht besteht nicht.

Skandinavische Länder: In Finnland besteht auf allen Straßen Winterreifenpflicht. Die Winterpneus müssen hier eine Mindestprofiltiefe von drei Millimeter haben und als wintertaugliche Reifen ausgewiesen sein. Auch Ganzjahresreifen (M + S) genügen den Anforderungen. In Norwegen und Schweden ist Winterbereifung für ausländische Fahrzeuge nicht zwingend vorgeschrieben.

In Deutschland ist man nicht verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren. Wer mit Sommerreifen einen Unfall verursacht, für den kann es allerdings versicherungsrechtliche Probleme geben. Schneeketten müssen auch in Deutschland dort angelegt werden, wo ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen 268 der StVO) darauf hinweist.

21.11.01

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