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Verlängerung der Prüffristen für Reisemobile

(hr) (civd) Bereits auf dem Caravan Salon 2002 in Düsseldorf hatte der damalige Verkehrsminister Bodewig eine Verlängerung der Prüffristen für Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen zugesagt. Mitte des Jahres 2003 soll nun die entsprechende Änderung des Anhang VIII der StVZO in Kraft treten. Demnach müssen die betroffenen Fahrzeuge innerhalb der ersten sechs Jahre (72 Monate) nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Nach der alten Regelung war nach Ablauf von 24 Monaten eine jährliche Hauptuntersuchung notwendig. Mit dieser Neuregelung wird eine der zentralen Forderungen des Caravaning Industrie Verbandes umgesetzt.

Die Verlängerung der Prüffristen im Anhang VIII der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ist durch die niedrige Mängelanzahl bei geprüften Reisemobilen möglich geworden. In einer Sondererhebung stellten die Prüfgesellschaften TÜV, Dekra, und GTÜ fest, dass die Reisemobile über 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen in den ersten sechs Jahren wesentlich weniger erhebliche Mängel aufweisen als vergleichbare Nutzfahrzeuge.

"Der Caravaning Industrie Verband plädiert schon seit geraumer Zeit für diese Überarbeitung. Daher begrüßen wir diese Neuregelung der Prüffristen, die erheblich kundenfreundlicher ist als die alte Fassung," kommentiert Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes CIVD. "Die Ergebnisse aller führender Prüfgesellschaften zeigen einmal mehr, dass die rechtliche Gleichsetzung von Reisemobilen und Nutzfahrzeugen im Straßenverkehr einer objektiven Überprüfung nicht standhält. Reisemobile sind wesentlich besser gewartet und damit sicherer als Nutzfahrzeuge der gleichen Gewichtsklassen."

22.01.03

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