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Das Leergewicht wird rechtlich neu definiert

(hr) (civd) Mit der Änderung des Paragraphen 42 Absatz 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung setzt die Bundesrepublik Deutschland die entsprechenden EU-Richtlinien über Massen und Abmessungen von Kraftfahrzeugen in deutsches Recht um. Bereits im Juli 2000 veröffentlichte der Caravaning Industrie Verband (damals VDWH) eine Branchenempfehlung, die im wesentlichen der Neuregelung entspricht. Erstmals wurden die Freizeitfahrzeuge auf dem Caravan Salon 2000 unter dem Schlagwort "Masse im fahrbereiten Zustand" gemäß der nun in Kraft tretenden Regelung ausgeschildert.

In der Spalte "Leergewicht" wird im Fahrzeugschein bei Zulassungen ab Mitte des Jahres 2003 die Summe aus

  • Gewicht des betriebsfertigen Fahrzeugs
  • zu 90 Prozent gefülltem Kraftstofftank
  • zu 100 Prozent gefüllten Systemen für andere Flüssigkeiten (ausgenommen Systeme für gebrauchtes Wasser)
  • Gewicht aller im Betrieb mitgeführten Ausrüstungsteile (z. B. Ersatzrad, Ersatzteile, Werkzeug, Wagenheber, Feuerlöscher)
  • 75 Kilogramm Fahrergewicht

ausgewiesen sein.

Die Caravaning-Branche hat sich bereits im Juli 2000 auf die neuen Richtlinien aus Brüssel eingestellt. Die Kunden werden bereits seit dem Caravan Salon 2000 gemäß der neuen Definition informiert.

24.01.03

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