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ECF-Anhörung in Brüssel

(hr) Erstmals seit Bestehen der European Caravan Federation ECF präsentierte der Dachverband der Caravaning-Branche in Europa die Anliegen des Industriezweigs vor Europaabgeordneten und Mitgliedern der Europäischen Kommision. Am 26.März erhielten die Europavertreter in Brüssel neben allgemeinen Fakten und Zahlen zur Branche vor allem Hintergrundinformationen zum Thema Führerscheinrichtlinie. ECF-Präsident Guido Carissimo machte dabei die nötige Abgrenzung der Freizeitfahrzeuge von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit ähnlichen Fahrgestellen besonders deutlich. ECF-Generalsekretär Hans-Karl Sternberg hob in der Sitzung ebenfalls die Bedeutung des Caravaning-Tourismus als erheblichen Teil des europäischen Tourismus hervor.

Die ECF verdeutlichte vor allem den Bedarf einer nutzerfreundlicheren Führerscheinregelung und schlug vor, dass privat genutzte Reisemobile bis zu einer Gesamtmasse von 4,25 Tonnen mit dem B-Führerschein geführt werden können. Ebenso sollte auch für privat genutzte Caravan-Zugfahrzeug-Kombinationen bis zu einer Kombinationsmasse von 4,25 Tonnen der B-Führerschein ausreichen.

Alle Teilnehmer zeigten sich dem skizzierten Vorschlag aufgeschlossen und waren sich darin einig, dass für privat genutzte Freizeitfahrzeuge personengebundene Ausnahmen von der Führerscheinrichtlinie möglich sein sollten. Voraussetzung für eine solche Ausnahmeregelung soll jedoch ein spezielles mehrstündiges Fahrtraining für Führerscheininhaber sein, das von einer zertifizierten Organisation durchgeführt und bestätigt wird.

30.03.03

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