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Winterpause für das Fahrzeug, Probleme für den Halter

(hr) (adac) Wer sein Reisemobil, sein Motorrad oder auch jedes andere Fahrzeug nicht das ganze Jahr über fahren möchte, kann mit einem Saisonkennzeichen Zeit und Geld sparen. Mit diesem Spezialkennzeichen wird das Fahrzeug nur für einige Monate im Jahr angemeldet. Dafür zahlt man entsprechend weniger Steuer und Versicherung und kann auf den alljährlichen lästigen Gang zur Zulassungsstelle verzichten. Damit es nach der Saison keine Probleme gibt, hat der ADAC nützliche Tipps für die zulassungsfreie Zeit zusammengestellt.

Wer mit einem abgelaufenen Saisonkennzeichen fährt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Auch Probe- oder Überführungsfahrten dürfen nicht gemacht werden. Sonst drohen nicht nur Punkte in Flensburg sondern auch eine Freiheits- oder Geldstrafe. Kommt es bei einer Fahrt mit einem Fahrzeug mit abgelaufenem Kennzeichen zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, haftet der Fahrer mit seinem gesamten Vermögen. Dabei muss der Kennzeicheninhaber noch nicht einmal selbst fahren. Es genügt, wenn er einem anderen die Fahrt ermöglicht. Stehen außerhalb des Zulassungszeitraums Fahrten zur Werkstatt oder die TÜV-Untersuchung an, sind diese im ersten Monat der nächsten Zulassungsperiode durchzuführen.

Sogar das Parken mit abgelaufenem Kennzeichen kann teuer werden. Nach Ablauf der Saison ist es ausdrücklich verboten, das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen abzustellen. Wer hier dennoch parkt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem kann das Fahrzeug kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Der ADAC rät, vor der Beantragung eines Saisonkennzeichens genau zu prüfen, ob es sich finanziell wirklich lohnt und für welchen Zeitraum das Fahrzeug zugelassen sein soll. Muss beispielsweise für die zulassungsfreie Zeit ein teurer Stellplatz angemietet werden, wird die Kosteneinsparung für die jährliche An- und Abmeldung schnell aufgezehrt.

14.10.03

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