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Spendenaufruf zur Finanzierung der Klage

(red) Die Reisemobil Union e.V. (RU) versucht auf juristischem Wege die Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile klären zu lassen. "Besonders gegen die Rückwirkung der Steuererhöhung werden wir angehen", sagt Peter Broszio, der bei der RU das Projekt "Wohnmobilsteuerklage" leitet. Dass die Steuererhöhung rückwirkend zum 1. Januar 2006 gelten soll - obwohl das Gesetz erst Ende 2006 verabschiedet wurde - sei verfassungswidrig. Ebenso sieht die RU den im Grundgesetz festgeschriebenen Gleichheitsgrundsatz verletzt. Um den Rechtsstreit finanziell durchstehen zu können, ruft die RU alle Wohnmobilfahrer zu einer Spende auf.

Die ersten Bundesländer wie Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein haben bereits begonnen, die neuen Steuerbescheide zu verschicken, die übrigen folgen in Kürze. "Jetzt wird es ernst - horrende Steuernachforderungen haben die ersten Wohnmobileigener bereits erreicht", berichtet Broszio. Selbst wer sein Wohnmobil 2006 verkauft
hat, solle noch nachzahlen. "Besonders schlimm trifft es Besitzer von älteren Fahrzeugen sowie die Fahrer von kleinen Mobilen, die weniger als 1,70 Meter Innenraumhöhe haben", so der Steuerexperte der RU.

Die RU empfiehlt jedem Reisemobilbesitzer, den neuen Steuerbescheid genau zu prüfen und anschließend Einspruch einzulegen. Hierbei sind die im Bescheid genannten Fristen genau einzuhalten. "Wer die Frist versäumt und keinen Einspruch einlegt, hat keine Chance, nach einem gewonnenen Musterverfahren sein Geld zurückerstattet zu bekommen", verdeutlicht Broszio. Mustertexte für Einsprüche hat die Reisemobil Union gemeinsam mit der Initiative camperline.de erarbeitet und stellt sie Wohnmobilfahrern bereit. Um die Klage gegen das aus Sicht der RU verfassungswidrige Steuererhöhungsgesetz durchführen zu können, ist jedoch eine finanzielle Unterstützung notwendig. "Wir haben alles vorbereitet, eine qualifizierte Rechtsanwaltskanzlei steht bereit - was nun noch fehlt, ist der solidarische Wille der Wohnmobilfahrer", erläutert Broszio. "Jeder, der ein Zeichen gegen staatliche Willkür setzen will, sollte die Musterklage mit einer Spende unterstützen".

Die RU hat hierfür ein Sonderkonto eingerichtet: Sonderkonto "Wohnmobilsteuerklage", Kontoinhaber: Reisemobil Union e.V., Konto-Nummer: 200 865 05, Kreditinstitut: Westerwald-Bank e.G., BLZ 573 918 00.

Die Spendensammlung für die Prozesskosten ist in einer Spendensatzung durch die RU geregelt und auf der Internetseite www.reisemobil-union.de sowie im Forum bei www.camperline.de veröffentlicht. Auf diesen Seiten sind auch umfangreiche Informationen zur Wohnmobilsteuer und der aktuelle Stand des Klageverfahrens nachlesbar. "Wenn wir durch alle Instanzen gehen müssen, rechnen wir mit einem mittleren fünfstelligen Euro-Betrag", steckt Projektleiter Broszio den Finanzbedarf ab. Die Reisemobil Union beginne jedoch mit dem Verfahren, sobald ein Startbetrag von 7.500 Euro vorhanden ist.

Der vollständige Spendenaufruf und die Spendensatzung sind im Internet (RU s.u.)veröffentlicht. Zahlreiche Internet-Foren und -Communities haben den Aufruf bereits übernommen. Aktuelle Informationen sind auch im Forum von camperline.de nachzulesen.

Hintergrund: Nach einem langen und sehr kontroversen Gesetzgebungsverfahren wurde am 21. Dezember 2006 das 3. Änderungsgesetz zum Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) verkündet und wirksam. Das Gesetz wurde für 20 Monate rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft gesetzt. Das Gesetz verschärft die steuerrechtliche Definition "Wohnmobil" und führte eine eigene Bemessungsgrundlage mit teureren Steuersätzen ein. Außerdem legte es die höhere Steuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 fest.

Infos im Internet:
www.reisemobil-union.de
www.camperline.de

28.06.07

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