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Reisemobil Union kämpft für Wohnmobilbesitzer vor Gericht

(hr) Wie angekündigt geht die Reisemobil Union (RU) nun auch mit juristischen Mitteln gegen die ihrer Meinung nach verfassungswidrigen Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der Kfz.-Steuer für Wohnmobile vor.

"Das Aktenzeichen der ersten Musterklage lautet 2 K 1439/07, das Verfahren läuft am Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken", berichtet Peter Broszio, Projektleiter "Wohnmobilsteuerklage" bei der RU. Bereits in den vergangenen Wochen erfuhren die Finanzämter in Deutschland einen massiven Widerstand, da viele Wohnmobileigner Einspruch gegen die rückwirkend geänderten Steuerbescheide einlegten.
"Nun folgt konsequenterweise unser nächster Schritt: die Klagen", so der RU-Steuerexperte. Auch die Eigner sogenannter unechter Wohnmobile können auf eine Musterklage der Reisemobil Union verweisen: Finanzgericht München, Aktenzeichen 4 K 2853/07.
"Jetzt können alle, die noch keinen rechtskräftigen Bescheid erhalten haben, unter Bezug auf die jeweilige Musterklage der RU das Ruhen des eigenen Verfahrens beantragen und so eine eigene Klage umgehen", streicht Broszio die Bedeutung der Veröffentlichung des Aktenzeichens heraus. Auch Steuerpflichtige, denen bereits klagefähige Steuerbescheide vorliegen, können vom Know-How der von der RU beauftragten Kanzlei profitieren: "Nicht auf eigene Faust klagen, sondern auf den Anwalt der RU zurückgreifen", rät Projektleiter Broszio.

Die Reisemobil Union geht davon aus, dass die Prozesse durch drei Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht geführt werden müssen. Um hierbei erfolgreich zu sein, sind Fachanwälte in Steuer- und Verfassungsrecht erforderlich.

Die von der RU organisierte erste Musterklage wurde am 8. August 2007 eingelegt, am 16. August 2007 teilte das Finanzgericht des Saarlandes das Aktenzeichen mit. Das Verfahren beanstandet die grundgesetzwidrige steuerliche Rückwirkung und Ungleichbehandlung von Kraftfahrzeugen der Klasse M SA (Wohnmobile) durch das 3. Änderungsgesetz zum Kraftfahrzeugsteuergesetz. Finanziert werden die erforderlichen Musterklagen durch Spenden, die die RU seit dem 18. Juni 2007 eingeworben hat. Nach einem langen und sehr kontroversen Gesetzgebungsverfahren wurde das beanstandete Gesetz am 21. Dezember 2006 verkündet und wirksam. Es wurde für 20 Monate rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft gesetzt. Das Gesetz verschärfte die steuerrechtliche Definition "Wohnmobil" und führte eine eigene Bemessungsgrundlage mit teureren Steuersätzen ein. Außerdem legte es die höhere Steuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 fest.

Die Reisemobil Union hält für Wohnmobilfahrer umfangreiches Informationsmaterial und Mustertexte für Schreiben an die Finanzämter bereit. Die Texte sind im Internet (s.u.) bereitgestellt. Aktuelle Informationen stellt auch das RU-Mitglied
camperline.de telefonisch (06172-457 000), per Faxabruf (05121-511 500) oder im Internetforum (s.u.) bereit.

Infos im Internet:
www.reisemobil-union.de
forum.camperline.de

20.08.07

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