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Regelung seit Januar unbefristet gültig

(red) (civd) Die Tempo-100 Regelung für Pkw-Caravan-Kombinationen ist seit Januar 2011 unbefristet gültig. Demnach dürfen Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen unter bestimmten Voraussetzungen 100 km/h fahren. Die bereits erstmals 1998 aufgelegte Verordnung wurde im Jahr 2005 erweitert und ursprünglich bis zum 31. Dezember 2010 befristet. Jetzt hat die Bundesregierung die Frist aufgehoben. Von der Verordnung werden technische Standards gefordert, die die Höchstgeschwindigkeit von 100 Stundenkilometern ohne Bedenken erlauben. Etwa 80 Prozent aller Caravan-Besitzer können nun dauerhaft Tempo 100 fahren.

Hans-Karl Sternberg, Geschäftsführer des Caravaning Industrie Verbandes, CIVD, sagt dazu: „Freizeitfahrzeuge gehören zu den sichersten Fahrzeugen im Straßenverkehr. Die Unfallzahlen bewegen sich im Vergleich zum gesamten Straßenverkehr seit Jahren am Rande der Nachweisgrenze. Die dauerhafte Gültigkeit der Tempo-100-Regelung trägt dieser Tatsache Rechnung.“

Pkw mit angehängtem Caravan dürfen auf Bundesautobahnen 100 km/h fahren, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Caravan muss hydraulische Achsstoßdämpfer haben.
  • Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze der jeweils kleinere Wert gilt.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Caravans darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (Faktor 1,0).
  • Zusätzlich muss der Anhänger mit einer Stabilisierungseinrichtung gemäß ISO 11555-1 der Fassung vom 1. Juli 2003 ausgestattet sein.
  • Oder mit anderen technischen Einrichtungen, zu denen ein Gutachten (ABE oder Betriebserlaubnis) vorliegt, das einen sicheren Betrieb der Kombination bis 120 km/h bestätigt.
  • Oder das Zugfahrzeug muss mit einem speziellen elektronischen, fahrdynamischen Stabilitäts-System für Anhängerbetrieb ausgestattet (TSP = Trailer-Stabilisierungs-Programm) sein, über das eine Bestätigung des Herstellers vorliegt und das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
Bereits auf dem Markt befindliche Caravans und Anhänger können nachgerüstet werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird von einem amtlich anerkannten Sachverständigen eine Bestätigung ausgestellt, mit welcher dann die Straßenverkehrsbehörde eine offizielle Bescheinigung und Tempo-100-Plakette aushändigt. Diese muss hinten am Caravan angebracht werden. Die Bescheinigung gilt nur für diesen Anhänger und ist permanent mit den Kfz-Papieren mitzuführen.

Infos im Internet:
www.civd.de


17.01.11

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