Autor: klaus (web-ob.rzone.de)
Datum: 01.09.09 16:13
Nee,nee,nee.Eigentlich schon richtig von dem Polizisten.Aber nur,wenn dien AHK abnehmbar ist. Da geht aber schon das Problem los: ich fahre einen VW Caddi Life Maxi mit abnehmbarer AHK. Aber, wo soll ich denn das Abreisseil anbringen? An der Kupplung? Verboten. Und sonst? Keine möglichkeit, da kein Abschlepphaken in verbindung mit AHK! Ich mache das Seil halt doch an den Haken, denn unter den Wagen krable ich nicht.
gruĂ klaus
p.s. VW interresiert dieses Thema nicht, habe sie schon mal angeschrieben, aber keine Antwort!!! |
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