Autor: Reinhard (web-ob.rzone.de)
Datum: 07.09.09 11:19
Hallo
das wir bei uns auf dem Platz ebenso gehandhabt. Allerdings muß bei uns auch noch eine Genehmigung eingeholt werden, wenn Gäste übernachten. Diese Übernachtungen sind allerdings auf Familienangehörige beschränkt, also keine Untervermietung an Fremde oder zu gewerblichen Zwecken. Bei Familienangehörigen fällt dann die normale Übernachtungsgebühr an. Autos dürfen nur auf dem Gästeparkplatz abgestellt werden. Auch für Tagesbesucher fällt eine Besuchergebühr von 1 Euro pro Person an. Diese Gäste müssen den Platz bis 22 Uhr verlassen haben.
Ich kenne diese Handhabung von sehr vielen Campingplätzen. Hiermit soll verhindert werden, daß Hinz und Kunz auf dem Platz rumläuft. Ich persönlich finde dies auch sehr gut. Ich würde mich bedanken, wenn auf unserm Dauerplatzteil andauernd wechselnde Belegung wäre. So kennt man sich und achtet auch aufeinander.
Mit Abzocke hat das in meinen Augen nichts zu tun.
Gruß
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