Autor: K.-D.P. (web-ob.rzone.de)
Datum: 08.11.09 10:09
Bei meinem TÜV-Besuch in 07.09 mit dem WOMO musste ich eine gültige Prüfbescheinigung vorlegen. Der Aufkleber allein wurde nicht anerkannt. Ich kann mir vorstellen, dass Entsprechendes auch für WW gilt. Ein Anruf beim TÜV bringt Klarheit.
Gruß Klaus |
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