Autor: TS (web-ob.rzone.de)
Datum: 18.11.09 13:58
Es haftet immer der Betreiber einer Anlage bzw. seine evtl. vorhandene Versicherung.
Wenn er nachweisen kann, das er alles getan hat um Unfälle etc. auszuschliessen,
dazu gehört halt auch die Gasprüfung, wird die Versicherung den Schaden übernehmen.
Ggf. auch den eigenen, bei der Vollkaskoversicherung, ansonsten nur den Fremdschaden in entsprechend vereinbarter Höhe.
Deshalb immer schön eine Kopie der Gasprüfung zu Hause im Tresor verstauen.
Wenn die mit dem WoWa abfackelt, freut sich nur die Versicherung....
Gruß Thomas
|
|