Autor: Reinhard (web-ob.rzone.de)
Datum: 08.09.09 09:04
Hallo
Ich und alle anderen auf unserem Dauerplatz haben eine Baugenehmigung von der Gemeinde! Diese umfaßt den Aufbau eines Wohnwagens plus Vorzelt (auf Wunsch ausgebaut), sowie Wasser-, Kanal- TV- und auf Wunsch Telefonanschluß! Der Platz erhebt dafür einen jährlichen Infrastrukturbeitrag. Außerdem finden jährliche Kontrollen über den Brandschutz und alle Auflagen durch die örtliche Feuerwehr und das Ordnungsamt durch Begehung des Platzes statt.
Ich kenne sehr viele Plätze, die dies so handhaben. Das ist den meisten gar nicht bekannt.
Alle voll erschlossenen Campingplätze können solche Baugenehmigungen erteilen. Völlig legal.
Die Zweitwohnsitzsteuer ist für viele Gemeinden eine zusätzliche Einnahmequelle. Ist für mich auch völlig ok, wenn ich mich dauerhaft auf dem Platz aufhalte. Für mich entfällt diese Steuer, da mein Wohnwagen angemeldet ist, mehrmals im Jahr auf Reisen geht und ich den Wohnwagen nicht fest mit dem Vorzelt verbunden habe, also noch mobil bin. Für das Vorzelt zahle ich, obwohl nicht ausgebaut, den Infrastrukturbeitrag.
Sollte ich aus irgendweinem Grund mal nicht mehr Reisen, und den Wohnwgen dauerhaft abstellen, zahle ich auch die Zweitwohnungssteuer. Für mich keine Abzocke.
Gruß
Reinhard
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