Autor: FeWoNutzer (Pb498.p.pppool.de)
Datum: 08.09.09 11:27
Hallo Reinhard!
Wusste ich nicht, dass zumindest manche Gemeinden die Aufstellung und Einrichtung eines Standwohnwagens für den Einzelfall genehmigungspflichtig machen. Finde ich aber 100% OK.
Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen Zweitwohnsitzen, FeWo und Standwohnwagen kann es ja wohl nicht geben, nachdem es dem meisten Leuten in all diesen Fällen nicht gelingen will, sich an zwei Orten gleichzeitig aufzuhalten. |
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