Autor: TS (web-ob.rzone.de)
Datum: 08.11.09 15:51
Mal abgesehen davon das man die Gasprüfung im eigenen und Interesse der evtl. betroffenen Nachbarn durchführen sollte, gibt es bei Wohnwagen keine "muss" zur Gasprüfung.
Dies wird auch nach der Anlage VIII zur StVZO geregelt.
Sollte einem die Plakete verweigert werden, sollte man sich die entprechende Regelung zeigen lassen.
( ebenso mit "alten" Reifen !! - ausser Tempo 100-Regelung)
Wobei ein Wohnmobil diese Prüfung zur HU gemacht haben muss !!!
Gruss Thomas
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